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❗️Ballweg-Prozess: StA stimmt Einstellungsvorschlag nicht zu❗️
Das Verfahren gegen den Querdenkeninitiator Michael Ballweg soll auf Vorschlag der großen Wirtschaftsstrafkammer am LG Stuttgart ohne Auflagen und gegen Kostenerstattung eingestellt werden.
Diesem Vorschlag stimmte die Staatsanwaltschaft Stuttgart nicht zu. Sie hält eine Verurteilung nach wie vor für überwiegend wahrscheinlich und lässt sogar die Stellung eines Befangenheitsantrages durchblicken.
Dabei waren die Ausführungen des Gerichtes dazu, warum es eine Verfahrenseinstellung gem. 153 StPO vorgeschlagen hatte, ausführlich durch die Vorsitzende begründet.
Die Begründung der Staatsanwaltschaft, warum die Voraussetzungen des 153 StPO nicht vorlägen und sie daher der Einstellung nicht zustimmen wolle, enthielt nur wenig bis gar nichts Substantielles.
👉 (Quelle: Ich bin vor Ort)
Folge ist, dass das Verfahren nunmehr fortgesetzt wird und mit einem Urteil enden soll. Dabei scheinen die (im Übrigen sehr jungen) Vertreter der Staatsanwaltschaft nunmehr offen die Konfrontation mit der Wirtschaftsstrafkammer zu suchen.
Ob dies am Ende dann zu der gewünschten Verurteilung führen wird, darf nach den heutigen Ausführungen der Vorsitzenden erheblich in Zweifel gezogen werden.
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